Bundesregierung verabschiedet neue EnEV 2013

Am 16.10.2013 beschloss die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung, welche zum 01.05.2014 in Kraft trat.

 

Für unsere Kunden haben wir neben der Pressemitteilung die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

 

1.Energieausweis:

Grundsätzliche Vorzeigepflicht von Energieausweisen bei Vermietung und Verkauf. Der Energieausweis ist dem Mieter bzw. Käufer auch auszuhändigen nicht mehr nur vorzulegen.

 

2.Austausch von Heizkesseln

Heizkessel welche vor 1985 installiert wurden, müssen überwiegend in vermieteten Gebäuden ausgetauscht werden. Die Ausnahmeregelungen aus der EnEV 2009 werden übernommen.

 

3.Anforderungen an den Wohnbau

Ab dem Jahr 2016 werden die Anforderungen an Primärenergiebedarf um 25% und an den Transmissionswärmebedarf um 20% verschärft. Für den Wohngebäudebestand sind derzeit keine Verschärfungen vorgesehen.

Wir sind Ihr Effizienzhausexperte

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Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil

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Durch unsere langjährige Erfahrung, im Bereich der Energieberatung, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Berechnung und Durchführung von Einzelmaßnahmen sowie von Effizienzhäuser.  Wir übernehme für Sie die  Baubegleitung und sind Ihr Partner bei der Zusammenarbeit mit den Handwerkern vor Ort. 

Weiter berate wir Sie über die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmassnahmen sowie die Beantragung von Fördermöglichkeiten.

Nachfolgend erfahren Sie einen Überblick sanierter Gebäude vorher und nachher.